Mit den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sogenannten 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe erfährt der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen positiven Rückenwind.
Die Bundesregierung fördert CO2-neutrale Heizsysteme im Rahmen der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ - kurz BEG - mit hohen Zuschüssen. So sind derzeit Fördersummen von bis zu 70 Prozent für Ihren Re² Pelletkessel möglich!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) im Überblick für Pelletkessel*
Förderung | Selbst genutztes Eigentum | Vermietete Objekte |
Grundförderung | 30 % | 30 % |
+ Emissionsbonus Biomasse (für besonders niedrige Staubemissionen, unabhängig v. max. Fördersumme) | +2.500 € | + 2.500 € |
+ Klimageschwindigkeits-Bonus** | + 20 % | - |
+ Einkommensbonus | + 30 % | - |
Maximaler Fördersatz für Pelletkessel |
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Infos zur Förderantragsstellung
Die Förderung muss grundsätzlich vor der Maßnahme bei der KfW bzw. dem BAFA (nur bei Errichtung, Umbau bzw. Erweiterung Gebäudenetz) beantragt werden.
Welche Kosten können Sie anrechnen?
Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit begrenzt. Bei Nichtwohngebäuden ergeben sich die anrechnungsfähigen Kosten aus der beheizten „Netto-Grundfläche“ (NGF).
Was wird gefördert?
Förderfähige Anlagenkosten:
Kessel, Partikelabscheider, Solarkollektoranlage, Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher - jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation; bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.
Förderfähige Umfeldmaßnahmen: Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, Beratungsleistungen (keine Förderberatung), bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.
KfW-Ergänzungskredit
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann über die Hausbank ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit für förderfähige Ausgaben von max. 120.000 € pro Wohneinheit (Nichtwohngebäude max. 500 € pro m² NGF) beantragt werden. Bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 € wird ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 % gewährt.
Nachrüstung Partikelabscheider wird gefördert
Aufgepasst: Die Nachrüstung eines Partikelabscheiders wird als Heizungsoptimierung mit 50 % bezuschusst.
*Voraussetzung für Klimageschwindigkeits-Bonus:
Einbau eines förderfähigen, erneuerbaren Wärmeerzeugers; Austausch einer Gaszentral-, Biomasse- (älter 20 Jahre), Gasetagen-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Bei Biomasse: Kombination mit (bestehender) thermischer Solaranlage, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Brauchwasser-Wärmepumpe notwendig, die bilanziell den Trinkwasserbedarf nach DIN V 18599 decken. Bei Mehrfamilienhäusern anteilig für selbstgenutzte Parteien. Nachweis Selbstnutzung über Grundbuchauszug und Meldebescheinigung.
**Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 03/2024 - Förderrichtlinien können sich jederzeit ändern. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit obliegt der KFW bzw. dem BAFA. Weitere Informationen unter www.kfw.de.