Ja, das ist möglich, wenn es von Gewerbe zu Gewerbe erfolgt.

Unsere Holzvergaser erzeugen aus den unterschiedlichsten Reststoffen sowie Biomasse ein sauberes Gas. Das Gas wird dann über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) in Strom und Wärme umgewandelt. Das macht unsere Technologie nicht nur besonders flexibel in der Wahl der Brennstoffe und effizient in der Energieausbeute, sondern bietet dem Anlagenbetreiber auch die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren, indem der Strom gegen Vergütung ins Netz eingespeist oder auch direkt verkauft wird - z.B. an benachbarte Betriebe. Im folgenden werden einige Möglichkeiten des Stromverkaufs vorgestellt:

1.) Direktleitung zum Nachbarn - ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes

Der selbst erzeugte Strom wird über eine private Leitung direkt zum Nachbarn geleitet. Da das öffentliche Stromnetz  nicht genutzt wird, entfallen Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Umlagen (z.B. EEG-Umlage, wenn der Strom aus der eigenen Energieanlage stammt).

  • Genehmigung: Eine Direktleitung muss ggf. bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Außerdem ist zu prüfen, ob baurechtliche Vorschriften für die Verlegung der Leitung zu beachten sind.

  • Messung & Abrechnung: Zur Erfassung des gelieferten Stroms ist ein separater Zähler erforderlich. Die Abrechnung kann vertraglich zwischen den Parteien geregelt werden.

 

Vorteile:

Nachteile:
  • Direkte Abrechnung mit Nachbarn möglich
  • Kosten für die Verlegung der Leitung
  • Hohe Unabhängigkeit vom Netzbetreiber
  • Genehmigungsaufwand
  • Keine Netzentgelte, Umlagen etc.

 

2.) Stromlieferung über das öffentliche Netz ("Drittmengenabgrenzung")

Falls eine direkte Leitung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann der Strom über das öffentliche Netz geliefert werden. Der Strom fließt dann über den Netzbetreiber, wodurch Netzentgelte und andere Umlagen anfallen.

  • Voraussetzung: Eine sogenannte "Drittmengenabgrenzung" ist erforderlich, d.h. es muss dokumentiert werden, welche Strommengen an den Nachbarn geliefert werden.

  • Abrechnung: Diese erfolgt über einen individuellen Stromvertrag zwischen Stromlieferant (Anlagenbetreiber) und Stromabnehmer.

  • Meldungen & Steuern: Der Stromlieferant gilt in diesem Modell als Energieversorger und muss ggf. Pflichten wie EEG-Umlagemeldungen und steuerliche Aspekte beachten.

 

Vorteile:

Nachteile:
  • Keine baulichen Maßnahmen erforderlich
  • Höhere Kosten durch Netzentgelte und Bürokratie 
  • Zusatzeinnahmen 
  • Verpflichtungen als Stromlieferant

 

3.) Gründung einer Eigenversorgungs- oder Mieterstromgemeinschaft

Eine weitere Option ist die Gründung einer Gemeinschaft zur Eigenversorgung, ähnlich wie bei Mieterstrommodellen. Anlagenbetreiber und Stromabnehmer könnten eine Betreibergesellschaft gründen oder eine interne Abrechnungsstruktur für den Strommfluss aufsetzen. Hier könnte geprüft werden, ob reduzierte Netzentgelte oder EEG-Befreiungen möglich sind, da der Strom direkt aus der eigenen Holzvergaser-BHKW-Anlage stammt.

Vorteile:

Nachteile:
  • Möglichkeit der gemeinsamen Optimierung des Strombezugs
  • Aufwändigere Vertragsgestaltung
  • Kostenersparnis
  • Steuerliche und rechtliche Prüfung erforderlich

 

Sie haben energieintensive Gewerbe in der Nachbarschaft und sind an unserer Technik zur Strom- und Wärmegewinnung aus Reststoffen interessiert?

Dann melden Sie sich direkt bei uns - wir beraten Sie gerne!

Kontaktaufnahme

Rechtsweg ausgeschlossen. Obige Möglichkeiten dienen als Beispielmöglichkeiten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 

KONTAKT

Noch kein Kunde?

Dann nehmen Sie Kontakt mit unserem Vertrieb auf. 
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Kontakt Vertrieb



  • Spanner Re² GmbH
    Niederfeldstr. 38
    D - 84088 Neufahrn i. NB
  • +49 8773 70798-0

Service & Ersatzteile

Benötigen Sie technische Unterstützung oder Ersatzteile? Dann kontaktieren Sie direkt unser Service-/Ersatzteilteam.

Kontakt Service & Ersatzteile